Meine Haustechnik
Inhalt Schnellübersicht (von unten):
Meine Heizungssteuerung im Zeitstrahl, Erfahrungsbericht und Ergebnisse
- Ausgangssituation (2020)
- Ölbrenner-Steuerung optimiert (2021-12)
- E-Heizstab 4.5kW bei Solar-Überschuß im Pufferspeicher (2022-02)
- Split-Klimageräte als "Wärmepumpe für Arme" (2022-08)
- E-Heizstab im Pufferspeicher wird nun stufenlos geregelt (2022-11)
- Warmwasser-Zirkulation von "intelligent" auf "Motion Detection" umgestellt (2023-03)
- Stromspeicher 7.7 kWh installiert (2023-05)
- Warmwasser E-Durchlauferhitzer 3kW installiert (09/2023)
- Verbrauchszahlen der letzten Jahre
Änderungen und Verbrauchszahlen.
- Der Heizölverbrauch konnte ab 2022 deutlich gesenkt werden (intelligente Kesselsteuerung, E-Heizstab (Warmwasser + Pufferspeicher), Klimagerät, außentemperatur-gesteuerte Absenkung der Puffertemperatur). In den Sommermonaten ist der Heizölverbrauch =Null.
Die Heizölkosten sind trotzdem auf und über Vorjahresniveau (deutlich gestiegene Ölpreise). - Der Stromeinkauf ist bis 2023 konstant. Mit dem Stromspeicher ab Mai 2023 sinkt der Stromeinkauf um >30%.
- Den Strom-Eigenverbrauch aus Solarüberschuß konnte ich erheblich steigern. 2022 kamen die stufenlose Heizstab-Steuerung und 2 Klimageräte bei Solarüberschuß hinzu, 2023 der Akku und Warmwasser E-Durchlauferhitzer (siehe unten).
- 2023 war wegen des extrem hohen Strompreises (54 ct/kWh) Heizen mit "Wärmepumpe" teurer als mit Heizöl (siehe 2022-08). Deshalb regelte ich 2023 die Klimageräte und Heizstäbe nur nach Solarüberschuß und nutze ansonsten Öl + Solarthermie.
2024 ist die "Wärmepumpe" (Klimagerät) auch ohne Solarüberschuß wieder meine günstigste Heizvariante. - insgesamt konnten wir die Energiekosten trotz gestiegener Preise durch die bessere Energienutzung annähernd halten
Energieverbrauch Übersicht
| Jahr | 2017-2020 (p.m.) |
2021 (3) (p.m.) |
2022 (p.m.) |
2023 (p.m.) |
2024 (p.m.) |
2025 Rumpf (p.m.) |
| Heizöl (l/Monat) | ||||||
| Heizöl (EUR/Monat) | 150,- |
163,- |
167,- |
174,- |
||
| Stromeinkauf (kWh/Monat) | ||||||
| Stromeinkauf Kosten (EUR/Monat) | (-) 91,- € | (-) 82,- € | (-) 117,- € | (-) 70,75 € | ||
| Stromverkauf (kWh/Monat) | ||||||
| Stromverkauf Gewinn (EUR/Monat) | (+) 67,- € | (+) 66,- € | (+) 71,- € | (+) 58,- € | ||
| Stromverbrauch Haus (2) (kWh/Monat) | 476 kWh | 534 kWh | 738 kWh | 709 kWh | ||
| Solar Eigenverbrauchsquote (1): | 23% | 29% | 42% | 52% | ||
| Solar Autarkiequote (1): | 40% | 41% | 58% | 70% | ||
| Energiekosten gesamt (EUR/Monat) Stromeinkauf + Stromverkauf + Heizöl |
174,- € | 179,- € | 213,- € | 186,- € |
||
| Heizöl Kosten pro Liter | 0,60 € |
0,64 € |
0,81 € |
0,97 € | 0,98 € | 0,88 € |
| Stromkosten pro kWh | 0,25 € | 0,28 € | 0,29 € | (0,54 €) 0,40 € (5) |
0,30 € | 0,31 € |
| Energiebezug gesamt (kWh/Monat) Stromeinkauf + Heizöl (4) |
2.967 kWh | 3.147 kWh | 2.347 kWh | 1.949 kWh |
(1) Rechenweg Autarkie / Eigenverbrauch: siehe Solargrundlagen
(2) Stromverbrauch = Stromeinkauf + Solarerzeugung - Stromverkauf
(3) Corona, Familie monatelang zu Hause
(4) 1l Heizöl entspricht 9.8 kWh
(5) Strompreisbremse
Warmwasser Elektro-Durchlauferhitzer installiert
Die komplette Wärmeversorgung über den 1.500l Brauchwasser-Pufferspeicher hat den Nachteil, dass dieses große Puffer-Volumen ganzjährig auf 50-60°C für die Warmwasser-Versorgung gehalten werden muß. Für die Heizung wäre oft eine viel geringere Temperatur ausreichend.
Deshalb wurde nun ein 3 kW Elektro-Durchlauferhitzer + Zweiwegemischer zur direkten Beheizung vor den 200l Warmwasserspeicher installiert.
Damit konnte die Brauchwasserspeicher-Mindesttemperatur wie folgt gesenkt werden:
- Absenkung der Puffer-Mindesttemperatur im Sommer auf 37°C (Nacht) - 41°C (Tag), ausreichend für Fussbodenheizung
- Absenkung der Puffer-Mindesttemperatur im Winter auf 45°C (Nacht) - 49°C (Tag), (automat. Außentemp.-Regelung) - jeweils mit einer Hysterese von 10°C, siehe "Ölkessel"
- a) Pufferspeicher beheizt Warmwasserspeicher, wenn Puffertemp. > Warmwassertemp.
- b) E-Durchlauferhitzer beheizt Warmwasserspeicher, wenn a) nicht erfüllt und Photovoltaik-Überschuss vorhanden
- c) nach max. 72 Stunden wird das Warmwasser auf >60°C Legionellentemperatur erwärmt durch a) oder b) oder Ölbrenner
Ziel dieser Maßnahmen:
- Ölofen: kein Betrieb von Mai - Sept. 2023, weniger Betrieb in den restlichen Monaten
- Solarthermie springt durch niedrigere Puffertemperatur eher an und liefert mehr
- wesentlich höheres Wärmevolumen kann durch Solarthermie im Puffer gespeichert werden (seltener Überhitzung)
- maximale Nutzung des Photovoltaik-Überschusses
*) Nach 5 Monaten Test: Puffertemperatur 02/2024 umgestellt auf automatische Steuerung nach Außentemperatur.
Mindesttemperatur (Nacht) bei Außentemp= -20°C -> 50°C ...bis... +40°C -> 30°C (linear)
Formel: Puffertemperatur = Aussentemperatur * (-1) / 3 + 43K
Mindesttemperatur (Tag) = Mindesttemperatur (Nacht) + 5K

Stromspeicher installiert
Stromspeicher Li-Fe-Akku BYD HVS 7.7 kWh am Fronius Wechselrichter installiert.
Damit läßt sich (Stand Sommer 2023) der Strombezug vom Netz nahezu auf 0 senken.
Durch unsere Ost+Süd+West-Ausrichtung der PV-Anlage ist unsere Solar-Stromerzeugung (im Sommer) von 6 - 21 Uhr ausreichend.
Der Akku entlädt sich nachts durchschnittlich auf ca. 30% (Mai 2023).
Stand August 2023: selbst im Sommer ist der Akku aber gelegentlich nachts leer. Die 7.7 kWh sind also eher knapp.
Einen Tag ging im Mai die Kapazität nach einem schlechten Sonnentag bis auf 6% zurück und wir hatten nennenswerten Netzbezug.
Ab September kam das natürlich öfter vor.
Das Problem ist weniger die ungenügende Akku-Kapazität, sondern die Sonne reicht nicht für die Ladung.
Warmwasser-Zirkulation per Bewegungserkennung
Meine bisherige "lernende" Zirkulationssteuerng aktiviert(e) die Pumpe entsprechend den Entnahmezeiten vom Vortag.
Das funktionierte bei unseren wechselnden Verbrauchszeiten eher schlecht und führte zu Pumpenlaufzeiten von ca. 600 Minuten pro Tag.
03/2023: Umbau auf Bewegungserkennung. Bei Bewegung im langen Flur vor dem Bad wird die Zirkulationspumpe für 3 min. aktiviert. Nach max. 5 min. Zirkulation wird die Pumpe für 5 min. deaktiviert, weil die Leitungen dann schon warm sind. Daraus resultiert bei spürbar gestiegenem Komfort aktuell selbst am Wochende eine Zirkulationszeit von unter 150 Minuten pro Tag.
Der E-Heizstab wird jetzt stufenlos geregelt.
Zwischenbilanz: Der E-Heizstab mit 4.5 kW ist im 1500l Pufferspeicher wenig effektiv.
Wegen der deutlich gestiegenen Energiepreise möchte ich trotzdem möglichst jeden Solar-Überschuß selbst verbrauchen.
Einspeisung macht wenig Sinn.
Da der Heizstab bisher nur in 2 Stufen zugeschaltet wurde, blieb viel Solarüberschuß ungenutzt (im linken Bild grau).
Im Winter fürchte ich, dass der Überschuß oft nicht zum Einschalten der 1.Schaltstufe genügt.
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| Eigenverbrauch (gelb) mit Heizstab über Relais | Eigenverbrauch (gelb) mit Heizstab stufenlos über Thyristorsteller |
Deshalb habe ich nun die 2x Relais gegen einen 3phasigen Thyristorsteller getauscht und regele stufenlos (0-10V).

Die Klimageräte behalten aber Priorität gegenüber dem Heizstab, denn sie sind (2022) viel effizienter.
Dafür läßt sich der Heizstab flinker dem Solarüberschuß nachregeln.
Wärmepumpe für "Arme"
Recherche Nachrüstung Luft-Wasser-Wärmepumpe zum Anschluß an den vorhandenen Heizungskreis: ca. 35.000 EUR -> wirtschaftlich Unsinn.
Die Ideen von Andreas Schmitz inspirieren mich: Split-Klimageräte haben das gleiche Wirkprinzip wie große Wärmepumpen und sind durch den fehlenden Wasser-Wärmetauscher oft noch effektiver.
>>Hier meine Erfahrungen mit Split-Klimageräten<<.
2022-08: Inbetriebnahme erstes Split-Klimagerät 12.000 BTU, 3.5kW Wärmeleistung
2022-09: Inbetriebnahme zweites Split-Klimagerät 12.000 BTU, 3.5kW Wärmeleistung
Preis: ca. 550 EUR zuzügl. Einbau pro Gerät.
Die elektrische Leistungsaufnahme liegt bei 200W bis 1300W je nach angeforderter Heizleistung.
Nebenbei kühlen die Geräte im Sommer.
Die Klimageräte sollen je nach Preisentwicklung vorrangig als Solarüberschuß-Heizung genutzt werden.
Ich arbeite tags viel zu Hause und kann alle Zimmer "vorheizen".
Abends soll vorläufig die Ölheizung (mit Unterstützung durch Solarthermie und E-Heizstab) mit genutzt werden.
Die folgende Tabelle zeigt, dass die günstigere Variante je nach Tagespreis erheblich schwankt.
Unbestritten am Günstigsten ist immer das Heizen (tagsüber) mit Solar-Überschuß.
| aktuelle Kosten | mein Preis (2022) |
Kosten kWh (2022) | mein Preis (2023) |
Kosten kWh (2023) |
Preis (2024) |
Kosten kWh (2024) |
| Heizöl (1l ≙ 10kWh Wärme) |
81 ct / l | 8,1 ct/kWh | 97 ct / l |
9,7 ct / kWh |
98 ct / l | 9,8 ct / kWh |
| Klimagerät (1kW Strom ≙ 4kW Wärme) |
28.39 ct / kWh | 7,1 ct/kWh | 54 ct / kWh | 13,5 ct / kWh | 30 ct / kWh | 7,5 ct / kWh |
| Klimagerät bei Solarüberschuss |
Einspeisung: 12 ct/kWh |
3 ct/kWh |
Einspeisung: 12 ct/kWh |
3 ct/kWh |
3 ct/kWh |
Die Wärmepumpe reagiert träge und häufige Schaltvorgänge schaden der Lebensdauer des Gerätes.
Deshalb sind die Wärempumpen nicht geeignet für genaue Solarübschuß-Steuerung.
Meine Solarüberschuß-Steuerung für das Klimagerät war anfangs noch sehr krude und ging über 4 Geräte und 2 Clouds.
Das war zu der Zeit noch kein Problem, weil das Klimagerät da auch bei gekauftem Strom die günstigste Heizung war. Das heißt, ich muß das Klimagerät eigentlich nicht bei fehlender Sonne herab regeln.
2023 steuert ioBroker die Geräte direkt über den Fronius Adapter (Smartmeter-Werte) und den Dimstal Adapter (Steuerung Klimagerät).
2024 nutze ich die Klimageräte wieder ganztägig nach Bedarf.
Die Raumluft wird in wenigen Minuten warm, das ist sehr angenehm.
Ukraine-Krieg + Russland-Embargo + Atomausstieg.
Öl- und Strompreise steigen zeitweise um ca. 100%.
Damit ändern sich alle Preiskalkulationen im Energiebereich deutlich.
E-Heizstab (3x 1.5kW Dreieckschaltung) in Betrieb genommen.
Der Ölkessel ist erstmalig 4 Monate aus geblieben (Mai-August 2022),
die Warmwassererzeugung erfolgt nur über Thermie und E-Heizstab (bei Solar-Überschuß) im Pufferspeicher.
- Fronius Smartmeter erfasst Energiebilanz am Zähler
- SPS (Siemens Logo) erfasst Solarüberschuss über 3 Kontakte am Wechselrichter
- SPS schaltet den E-Heizstab in 2 Stufen per Schütz
(je nach Puffertemperatur, Uhrzeit, Solarthermie bei genügend Stromüberschuß)
Der Ölkessel ist mir zu doof.
Der Brenner startet in kurzen Abständen und läuft nur kurz, selbst wenn die Thermie läuft.
- Brenneransteuerung vom Ölkessel aufgetrennt und per SPS (Siemens Logo) geschaltet
- neue Sensoren für SPS an Solarthermie, Pufferspeicher und Brenner
- Brenner geht nur noch in Betrieb, wenn:
- Puffertemperatur auf 43°C (Sommerbetrieb) abgesenkt.
- Hysterese von 10 Grad eingerichtet. Der Kessel startete vorher deutlich zu oft.
- kein Brennerstart (je nach Uhrzeit und Puffertemperatur), wenn die Solarthermie läuft
- Legionellenschutz: nach spätestens 24 Std. fordert der Kessel einmalig 60°C.
Unser Ölverbrauch lag 2021 höher als im langjährigen Durchschnitt (Corona, siehe oben).
Einsparungen 2022 sind teilweise auch mit dem Pandemie-Ende verbunden.
Die Ausgangssituation
Energieverbrauch und Kosten (Durchschnitt 2017-2020) siehe Tabelle oben.
Heizung-System:
- Ölheizung Vissmann, 21kW
- Solarthermie, 10x VISSMANN SV2A Flachkollektoren, 25 qm
mit VIESSMANN Vitosolic 100 Elektron. Temperatur-Differenz-Regelung (Puffer <-> Dach) - Pufferpeicher Cosmo CPU 1500l (Brauchwasser), wird befüllt von Ölheizung und Solarthermie
- 1 Heizkreis Altbau mit direktem Pufferanschluß
- 1 Heizkreis Neubau + 2x Fußbodenheizung Bad mit 3-Wege-Mischer
- 1 Warmasser-Speicher 200l mit Pufferanschluß
selbstlernende Zirkulationspumpe (rund um die Uhr)
Photovoltaik:
- Ost: 5 kWp Heckert Solar 245/250 Wp
- West 5 kWp Heckert Solar 245/250 Wp
- Wechselrichter 8.2 kW Fronius Symo 8.2-3-M
Jahresbackup
Jeder hat inzwischen eine regelmäßige Datensicherung.
Dabei werden die wichtigsten Daten auf ein separates Medium gespeichert und für einige Tage oder Wochen aufbewahrt.
Das ist gut, aber keineswegs perfekt.
Die 3-2-1 Backup Regel gilt inzwischen nicht mehr als Stand der Technik, googlen Sie beispielsweise mal nach 3-2-1-1-0 Backup.
Aber selbst diese 3-2-1 Regel halten Viele nicht ein.
Die 3-2-1-Backup-Strategie besagt, dass von den zu schützenden Daten drei Kopien erstellt werden, die Kopien sollen auf zwei verschiedenen Arten von Speichermedien gespeichert werden und eine Datenkopie soll an einem externen Standort vorgehalten werden.
Außerdem ist ein Backup natürlich kein Archiv.
Daten, die vor längerer Zeit gelöscht oder geändert wurden, sind damit nicht im alten Zustand wiederherstellbar.
Die E-Rechnung ab kommendem Jahr sollte ein Grund sein, mal über Archivierung nachzudenken.
Mein Vorschlag für den Anfang:
Erstellen Sie ein separates Jahresbackup zum Jahreswechsel.
Speichern Sie darauf alle wichtigen Daten, beschriften Sie das Backup mit "2025" und heben Sie es dauerhaft an einem getrennten, sicheren Ort auf.
Sie haben für den Notfall eine Datenkopie sicher, auch wenn der Serverraum abbrennt, der IT-Mann durchbrennt oder ein Virus das letzte Backup vernichtet.
Sie haben damit ein kleines "Archiv", also eine jährliche Kopie Ihrer alten Daten.
Für Langzeitbackups gilt es ein paar Dinge zu beachten.
1) Nutzen Sie möglichst keine proprietäre Backup-Software, denn die gibt es ggf. in mehreren Jahren nicht mehr.
• Keep ist simple. Ich würde ZIP oder TAR als langlebiges und universelles Datenformat empfehlen, gerne auch mit Verschlüsselung.
2) Das Speichermedium soll langlebig sein.
• QIC Tapes, ZIP-Drives u.ä. kann heute fast keiner mehr lesen, weil es die Laufwerke nicht mehr gibt
• SSD sind für Langzeitspeicher nicht geeignet, denn sie benötigen regelmäßig Strom, um ihre Daten zu erhalten
• besser geeignet sind USB-Festplatten, USB-Sticks, Magnetbänder oder DVDs
VPN ist nicht VPN
- verschlüsselte Verbindung in das eigene Heim- oder Firmennetz über das Internet
- Vernetzung von Firmen oder Standorten untereinander über das Internet
- sichere Anbindung von eigenen Cloud-Standorten
- verschlüsselte Nutzung unsicherer Netzwerke wie öffentliche WLAN über einen "sicheren" eigenen(!) Endpunkt
Diese Anbieter bieten eine (VPN-)verschlüsselte Verbindung zu ihren Standorten, um diesen als Einwahlpunkt ins Internet zu nutzen.
Und das ist auch schon der einzige Nutzen.
Was diese Anbieter nicht bieten können ist eine sichere Verbindung, denn man holt sich bewußt als Tunnelende der Verschlüsselung einen fremden VPN-Anbieter.
Die Lösung macht keinen Sinn zur "sicheren" Einwahl ins Internet oder gar zum eigenen Mailprovider.
VPN-Strategie 2025
Stand der Technik
Lange Zeit nutzen wir vorrangig LANCOM Router für VPN-Verbindungen.
Lancom ist ein deutsches Unternehmen, die Router sind zuverlässig, langlebig und nutzen IP-Sec VPN.
Allerdings haben die Geräte ihre Grenzen.
Lancom hat einen VPN-Client für Windows und MacOS, deutlich verspätet auch für Mac M1-Chips. Für Windows-Notebooks mit SOC-(KI)CPU, für Android und auch für Linux gibt es keine direkte VPN-Unterstützung.
Lancom-Router haben keine Nutzerverwaltung und keine Multifaktor-Unterstützung (2FA).
Modernere VPN-Verschlüsselungsprotokolle werden nicht unterstützt.
In den letzten Jahren löste ich die Kompatibilitätsprobleme und fehlende Clients mit Wireguard-VPN.
Wireguard ist Open-Source, modern und robost. Kostenlose VPN-Clients sind für alle Betriebssysteme verfügbar.
Als EU-Hardware kann beispielsweise der lettische Anbieter MikroTik eingesetzt werden.
Problemlösung: VPN-Gateway
OPNsense Firewall und VPN-Gateway
- Freie Firewall-Distribution unter FreeBSD-Lizenz, niederländischer Hauptentwickler
- kostenlose Version und Business-Edition mit Support verfügbar
- Hardware frei skalierbar für kleine Außenstellen, rauhe Industrieumgebung bis Multiport- HiSpeed-Router, mit SFP+ Modul oder LTE
- inclusive Open-VPN, kostenlose VPN-Client für alle OS (keine VPN Lizenzkosten)
- Zwei-Faktor-Authentisierung (TOTP) für Open-VPN voll integriert
- Anmeldung mit lokalen Usern oder ActiveDirectory Domänen-Usern
- leistungsfähige Multiport Firewall
- Next-Generation Firewall zubuchbar (Application Control, Cloud Reputation…)
- gemeinsam nutzbar mit bestehender Infrastruktur (parallel zu IPsec oder Wireguard)
- Telefoniefunktionen, SIP oder DSL-Modem sind nicht integriert und erfordern separate Hardware
Hardware-Beispiele:
OPNsense ist ein offener Standard und läuft zu jedem Einsatzzweck auf den passenden Geräten.
Bsp: Industriegehäuse, lüfterlos, DIN-RAIL Halterung für Hutschienenmontage, 24V Schraubstecker
Das Backup
Ungeliebt und lästig, ist das Backup doch eine der wichtigsten Grundaufgaben an jedem Computer, auf dem Daten liegen oder dessen Ausfall schmerzt.
Grundregeln:
1. Sichern so oft wie nötig.
2. Backups müssen außerhalb der Reichweite möglicher Fehlerquellen liegen.
3. Sicherungen so lange wie nötig aufbewahren.
4. Backups sollten auch nach langer Zeit noch lesbar sein.
5. Ein Backup sollte möglichst automatisch laufen, es muß einfach gehen und darf nicht vergessen werden können.
Im Detail bedeutet das:
1. Sichern so oft wie nötig.
Ändern sich die Daten nur in großen Abständen, reicht ein großes Sicherungsintervall.
PCs oder Server ohne nennenswerte Bewegungsdaten können wöchentlich oder monatlich gesichert werden.
Im Normalfall wird jedoch täglich gesichert. Die Sicherung erfolgt incrementell, d.h. es wird nur die jeweilige Änderung gesichert. Das Backup erfolgt möglichst außerhalb der Nutzungszeit.
Sind die Daten weniger Stunden bereits zu wertvoll, werden Server oder Verzeichnisse in entsprechend kurzen Intervallen repliziert oder per Snapshot gesichert.
2. Backups müssen außerhalb der Reichweite möglicher Fehlerquellen liegen.
Backups schützen Daten unter anderem vor Brand, Wasserschaden, Vandalismus, Hard- und Softwaredefekt, Virenbefall, Ransomware oder Fehlbedienung.
Früher hat der Chef das Streamerband mit nach Hause genommen. Heute steht dort eine 30 kg schwere Tape-Library oder ein NAS. Um die oben genannte Forderung zu erfüllen, muß sich das Sicherungsgerät in einem anderen Brandabschnitt befinden. Günstig ist ein anderes Gebäude, ideal ein anderer Standort.
Backups werden zunehmend in der Cloud abgelegt. Das hat Vor- und Nachteile. Der unabhängige Standort ist gewährleistet, der Cloud-Anbieter hat meist potente und weitgehend ausfallsichere Hardware.
Cloud bedeutet in Klartext "fremder Computer". Personendaten (Adressbuch, E-Mail, Lohn..) dürfen nicht außerhalb der EU abgelegt werden. Generell würde ich Daten in der Cloud immer verschlüsseln.
Kein Anbieter garantiert mir, dass er und meine Daten in 5 Jahren noch vorhanden sind. Für Langzeitsicherungen sollte man das bedenken. Dropbox oder Amazon beispielsweise schließen Haftung bei Datenverlust gänzlich aus.
Selbst wenn der Anbieter hochverfügbar ist,- meine DSL-Anbindung zu ihm ist es nicht.
Außerdem sollte man mal durchrechnen, wieviel Stunden oder Tage eine Rücksicherung von einigen TB Daten aus der Cloud dauert.
Günstig und weit verbreitet sind Backups auf Netzwerkfestplatten. Wichtig ist hier der Zugriff über ein separates Benutzerkonto. Andernfalls fegt Ransomware und Co. das Backup genau so schnell weg wie die Originaldaten. Wenn möglich, sollte das unabhängige Backup-Gerät die Daten abholen, d.h. Zugangsdaten liegen nur auf diesem Backup-Gerät. Netzwerkprotokolle wie NFS oder iSCSI sind besser geeignet als SMB-Freigaben, weil sie von anderen Windows Clients schwer erreichbar sind.
3. Sicherungen aufbewahren.
Ein Backup ist keine Archivierung. Es dient der Wiederherstellung bei Verlust. Für eine Langzeitarchivierung gelten andere Regeln.
Im Normalfall reicht es bei der täglichen Sicherung, die letzten 7 Tage komplett sowie die letzten 4 Wochen 1x Sicherung je Woche aufzubewahren. Doch der Teufel steckt im Detail. Merkt man erst nach 5 Wochen, dass eine Datei fehlt oder einen falschen Stand enthält, gibt es kein Zurück.
Hier greift das Archiv, wenn vorhanden.
Je länger man die Sicherungen aufbewahren kann, um so besser.
4. Backups sollten auch nach langer Zeit noch lesbar sein.
Dieser Punkt ist für Kurzzeitbackups kein Problem, aber für Langzeitsicherungen nicht trivial.
Regelmäßig erscheint eine neue Streamergeneration. ZIP-Laufwerke, MO-Medien usw. kennt kaum noch jemand.
Auch Sicherungssoftware wechselt über die Jahre ihr Datenformat, das alte Programm läuft nicht mehr auf neuen Betriebssystemen.
Backups mit Windows-eigenen Backuptools laufen meist nur in der jeweiligen Windows-Version.
5. Ein Backup sollte automatisch laufen, es muß einfach gehen und darf nicht vergessen werden können.
Im Normalfall braucht man kein Backup und unterschätzt die Wichtigkeit im Alltag schnell. Deswegen sollte ein Backup ohne Zutun arbeiten, so wenig wie möglich nerven und sich mit wichtigen Meldungen automatisch in Erinnerung bringen. Manuelle Backups sind meiner Meinung nach keine sinnvolle Dauerlösung.
Empfehlungen:
Für virtuelle Umgebungen (VMWare, Proxmox...) ist mein Favorit Veeam Backup. Das Programm ist ausgesprochen robust und zuverlässig, benötigt keinen Client, dedupliziert und ist einfach bedienbar. Proxmox Backup Server ist eine bezahlbare Alternative für Proxmox VE.
Für kleine Umgebungen und auch im Heimbereich ändert sich meine Empfehlung von Zeit zu Zeit.
Die FAQ zeigt meine aktuellen Favoriten.
KI / AI
zwischen Computern, die annähernd das tun, was wir ihnen sagen
und Computern, die schwafeln, schätzen und lügen können.
KI`s plaudern Geheimnisse aus, versenden Spam, erstellen Schadsoftware und knacken Passworte.
Sie haben kein Gewissen oder moralische Grenzen.
KI ist ein Marketing-Begriff und hat noch lange nichts mit "Intelligenz" zu tun.
Eine KI kann riesige Datenmengen analysieren und Muster und statistische Wahrscheinlichkeiten erkennen.
Darin ist sie besser als Menschen.
Das hat aber nichts mit menschlichem Denken gemein.
Diese "KI" treffen schon heute Entscheidungen über uns.
Der Energie-, Wasser- und Flächenverbrauch von KIs ist immens.
Selbst denken ist umweltfreundlich.
Erfahrungen mit Split-Klimageräten
Seit Sommer 2022 nutze ich 2 Klima-Splitgeräte mit je 12.000 BTU und ca. 3.5kW Wärmeleistung zum Heizen und Kühlen. Klima-Splitgeräte sind "Wärmepumpen für Arme". Die Idee kommt von Wissenschaftler und Doktor der Ingenieurswissenschaften Andreas Schmitz.
- Wirkungsgrad: sehr gut.
Split-Klimageräte arbeiten wie Wärmepumpen, je nach Gerätequalität und Außentemperatur mit SCOP-Faktor von 3 bis 5. Meine beiden Klimageräte erzeugen jeweils 3.5 kW Wärmeleistung bei einer Leistungsaufnahme bis ca. 1 kW.
Durch die aktive Luftzirkulation und den hier nicht erforderlichen Warmwasser-Wärmetauscher einer zentralen Wärmepumpe ist das Split-Klimagerät eher effektiver als eine "große" Wärmepumpe. - Geräusche:
Das Innengerät rauscht und vibriert leicht, aber das empfinde ich nicht als störend im Büro. Auch in der Stube wird es von der Familie akzeptiert. Im Schlafzimmer möchte ich das nicht.
Das Außengerät höre ich durch mehrere Wände, wenn es startet. Es vibriert deutlich, gute Befestigung ist wichtig. - Verbrauch:
Je nach Strom- und Ölpreis ist das Klimagerät preisgünstiger im Verbrauch als die Ölheizung. Im Photovoltaik-Betrieb sowieso.
(siehe Meine Haustechnik) - Anschaffungskosten:
Mit ca. 500 EUR pro Gerät + 200 EUR Klimatechniker sind die Anschaffungskosten gering im Vergleich zur "großen" Wärmepumpe. Außerdem sind die Geräte kurzfristig lieferbar und der Einbau ist vergleichsweise unkompliziert. - Steuerung / IoT:
Die Geräte lassen sich per Infrarot-Fernbedienung und WLAN App steuern.
Die App kann komfortabel per Alexa oder IoT (ioBroker) gesteuert werden. Eine Direktsteuerung ohne Hersteller-Cloud über WLAN ist mir bisher nur bei einem der beiden Geräte gelungen. Infrarot-Sender ist mir zu unpraktisch. - Laufverhalten:
Die Inverter-Geräte schalten sich je nach Heizbedarf selbständig ein/aus und regeln ihre Leistung etwa zwischen 100W und 1000W.
Der Raum ist sehr schnell erwärmt. Natürlich dauert es länger, bis die Wände warm sind. Das träge "Denken" eines Heizkörpers oder gar einer Fußbodenheizung ist nicht nötig. Beim Betreten des Büros schalte ich ein, beim Verlassen aus. Das (tags ungenutzte) Wohnzimmer heize ich bei Solarüberschuß automatisch per IoT vor, abends manuell. - Solarsteuerung:
Für Steuerung (ein/aus) über Schaltkontakt der Stromversorgung sind die Geräte nicht geeignet. Außerdem altern die Geräte durch häufige Schaltzyklen.
Ich schalte per ioBroker und WLAN je nach Solarüberschuß die Ziel-Temperatur zwischen 18 und 23 Grad bzw. Gerät ein/aus. Die Geräte reagieren sehr träge, mit ca. 2 min. Reaktionszeit muß man rechnen, bis sich der Stromverbrauch spürbar ändert. Ein flinkes Folgen von Solarspitzen ist damit nicht möglich. Aber die grobe Nutzung der Solarkurve ca. im 5-Minuten-Raster geht gut. - Kondenswasser:
Innengerät (Kühlbetrieb) und Außengerät (Heizbetrieb) benötigen je eine Kondenswasserleitung mit Gefälle.
Die Wassermenge ist nicht unerheblich, eine Schüssel genügt nicht. Ich nutze für ein Gerät in der Garage eine Wanne, die mir der Hund zum Glück regelmäßig aussäuft. Bei Entwässerung in Abwasserleitung Syphon nicht vergessen. - Winter:
* Das Außengerät kühlt die Umgebung deutlich(!) ab. Meine riesige Garage/Scheune mit 10m x 10m über 3 Etagen hat ein Volumen von >1000qm. Sonst lagerten hier im Winter die Blumen, jetzt gefriert das Wasser. Das sollte man auch bei Warmwasser-Wärmepumpen im Abstellraum nicht unterschätzen.
* Die Kondenswasserleitung darf im Außenbereich nicht zu lang bzw. dünn sein, weil sonst das Wasser darin einfriert.
* Wärempumpen und Klima-Splitgeräte arbeiten nur bis zu einer min. Außentemperatur je nach Gerät von -10°C bis -20°C! - Installation:
Die Verschraubungen am Innengerät sollen nicht im Gebäude sein, das ist bei ca. 30cm Rohrlänge am Innengerät und deutscher Wandstärke kaum möglich. Mein Klimatechniker hat die inneren Quick-Verschraubungen deshalb raus geschnitten und die Rohre verlötet. Man installiert dann das Innengerät mitsamt der Rohre von innen her. Die Wandmontage der Innengeräte finde ich für den Wohnbereich recht unausgegoren. Das Gerät läßt sich nicht beim Renovieren abmontieren wie ein Heizkörper. Ich schraube eine Holzplatte (mit Loch für die Leitungsführung) auf die Wand und montiere das Innengerät darauf. Das erleichtert zumindest das spätere Tapezieren etwas. - Fazit:
Der E-Heizstab arbeitete flinker bei schwankendem Solarüberschuß als das Klimagerät, ist aber vom Wirkungsgrad blanke Energieverschwendung im Vergleich zum Split Klimagerät.
Die Nutzung des Klimagerätes ist eine Umstellung, man heizt dezentral-punktuell und ohne Zeitverzug. Der Aufenthalt im Luftstrom ist unangenehm. Nach bisherigen Erfahrungen überzeugt mich die Technik. Die Ölheizung für die Grundlast in allen Räumen und auch eine Fußbodenheizung im Bad möchte ich trotzdem nicht missen. Die Doppel-Strategie macht unabhängiger.
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Zensus 2022 verstößt gegen die DSGVO?
Das bedeutet, dass der Anbieter Endpunkt des verschlüsselten SSL-Datenstromes ist und theoretisch alle Daten mitlesen kann.
Cloudflare hat sich mit einer Stellungnahme an die oben genannten Quellen gewandt.
Beide bestätigen: Cloudflare dient nur zum "Einsammeln" der Anfragen.
Der eigentliche Fragebogen wird ohne Cloudflare direkt in Deutschland gehostet.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat in einer ersten Prüfung festgestellt, dass keine Gefahr für die Daten des Zensus bestand. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen (Stellungnahme vom 18.05.2022).
Quelle: Borncity
Messenger - Dienste in Unternehmen
Die Kommunikation ist unkompliziert, schnell und ergänzt oder verdrängt häufig klassische Kommunikationswege wie Brief oder E-Mail.
Als Datenschutzbeauftragter wurde ich nach meiner Einschätzung zur Nutzung gefragt.
Dabei stehen die Datenschutz-Bedenken oft gar nicht im Vordergrund.
Die Nutzung ohne Genehmigung einer kommerziellen Nutzung führt zu einer Vertrags- und zu einer Urheberrechtsverletzung, die entsprechende Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche des Betreibers des jeweiligen Messenger-Dienstes nach sich ziehen kann. Darüber hinaus können Urheberrechtsverletzungen sogar strafrechtlich relevant sein (§ 106 UrhG).
Die kommerzielle Nutzung ist beispielsweise nicht erlaubt bei WhatsApp, Viber oder SIMSme.
Messenger wie Google Hangouts, Skype oder Wire machen die Zulässigkeit einer betrieblichen Nutzung ihres Dienstes davon abhängig, dass der Nutzer die rechtliche Befugnis dazu hat, das Unternehmen als juristische Person an die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen zu binden.
Die Möglichkeit, das Unternehmen in der geforderten Form rechtlich zu binden, hat der "einfache" Mitarbeiter regelmäßig nicht, sodass in diesem Fall eine gewerbliche Nutzung des Dienstes unzulässig wäre und eine Vertrags- bzw. Urheberrechtsverletzung vorläge.
Quelle: informatik-aktuell.de/management-und-recht/it-recht/betriebliche-nutzung-von-messenger-diensten-teil-i.html
Für diese Übermittlung fehlt es datenschutzrechtlich jedoch an der notwendigen Legitimation (DSGVO Art. 6).
Die Nutzung stellt einen bußgeldbewährten Verstoß gegen die DSGVO dar.
Ein Messenger-Dienst muss hier ähnlich wie ein E-Mail-Dienst betrachtet werden.
Eine durchgehende Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist notwendig zum Schutz der o.g. Daten. Sie ist andererseits auch notwendig, um den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zum Ergreifen technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der Chat-Verläufe ausgetauscht werden könnten, vor unbefugtem Zugriff gerecht zu werden.
Ein Geschäftsbrief ist jede nach außen gerichtete Mitteilung des Unternehmens, die inhaltlich deren geschäftliche Betätigung betrifft, und muß bestimmte Mindestangaben wie Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, das Registergericht etc. beinhalten.
Alle anderen Messenger können das nicht.
So wie bei E-Mails besteht also auch bei Chat-Nachrichten eine Archivierungspflicht.
Etwas anderes gälte nur, wenn diese Nachrichten sich erst nach einem Austausch formaler Bestellungen und Bestätigungen in den administrativen Systemen der beteiligten Unternehmen niederschlügen, die dann die eigentlich erst verbindlichen und damit aufbewahrungspflichtigen Dokumente wären.
Nutzen Sie diese Ausnahme-Regelung.
Teilweise ist eine manuelle Archivierung mit kostenpflichtigen Fremd-Tools möglich.
Eine lückenlose Archivierung der Chats ist also in jedem Fall im Interesse des Unternehmens.
Das Arbeitsgericht Mannheim urteilte: WhatsApps sind gemischte Nutzung und unterliegen deshalb insgesamt dem Beweissicherungsverbot. Der Richter bescheinigt dem vom Arbeitgeber herangezogenen IT-Unternehmen bei der Durchsuchung des Diensthandys eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Datenschutzversöße.
(Quelle: Wirtschaftswoche 32 vom 6.8.2021)
Meiden Sie WhatsApp im geschäftlichen Bereich und begrenzen Sie die Nutzung auf den Privatbereich.
» Die gewerbliche Nutzung ist unrechtmäßig.
» erfüllen die Punkte 1-3,
» scheitern aber an Punkt 4-5.
Mögliche Lösungsansätze sind in diesen Punkten beschrieben.
Der Privatbereich wird durch unterschiedliche Rufnummern vom geschäftlichen Bereich getrennt, läßt sich aber trotzdem auf dem selben Gerät nutzen.
Die Chat-Gegenseite ist über das verbreitete (normale) WhatsApp gut erreichbar.
» Punkt 2 ist nur schwer und praxisfremd lösbar,
» Punkt 5 muß durch entsprechende Regelungen gelöst werden.
Wirklich professionell ist die Lösung bisher nicht.
Die Nutzung am PC geht nur eingeschränkt, die Nutzung am iPhone wird noch nicht unterstützt.
Betrieb auf mehreren Geräten, Nutzerverwaltung, Archivierung fehlen.
Die Kosten sind noch unklar.
Zudem will WhatsApp ab 2019 Werbung schalten.
Sie erfüllen die oben genannten Forderungen und können außerdem zentral administriert werden, hosten innerhalb der EU und können auf mehreren Geräten genutzt werden
Social Media Plattformen setzen den amtierenden Präsidenten der USA ab
"Nach einer gründlichen Prüfung jüngster Tweets vom Konto @realDonaldTrump" sei dieser Account "permanent gesperrt" worden, teilte Twitter am 9.1.2021 mit. Mittlerweile blockierte Twitter auch das Konto @teamtrump und den offiziellen Präsidenten-Account @POTUS.
Ähnlich handelten zahlreiche andere Social Media Plattformen wie Facebook, Snapchat oder Instagram. Auch Plattformen wie Reddit, Discord, Twitch oder Shopify reagierten mit Sperren für Trump-Konten.
Der Plattformbetreiber Amazon will die Server der Social Media Plattform Parler sperren, zu der Trump-Fans nun wechseln. Google, Apple und Amazon sperrten die Parler App.
"Endlich!" - riefen viele.
Genug Haß und Häme.
Irgendwie haben sie Recht.
"Bedenklich!" - sagte die deutsche Bundeskanzlerin und andere Demokraten auf der ganzen Welt.
Und sie haben ganz sicher Recht!
Dass demokratisch nicht legitimierte Privatunternehmen nach eigenen Maßstäben entscheiden dürfen, ob und in welcher Form der frei gewählte Präsident der Vereinigten Staaten sich mit seinen Botschaften direkt an seine Follower wenden darf, stößt auf Widerspruch selbst bei passionierten Trump-Gegnern. Es ist ein Einschnitt in die Geschichte der digitalen Kommunikation mit bislang erst zu ahnenden Konsequenzen.
"Ich wundere mich über die Bedenken." - so meldet sich der Chef des IT-Branchenverbandes Bitcom zu Wort.
Und auch er hat Recht!
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und dem noch auf Eis liegenden Gesetz zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" haben die Exekutive und der Bundestag die Betreiber großer Plattformen wie Twitter, Facebook und Youtube laut Rohleder verpflichtet, "aktiv, eigenständig und ohne weitere Aufforderung durch Gerichte oder Behörden einzugreifen, wenn sie strafbare Inhalte auf ihren Plattformen entdecken".
Genau so sehe ich die von der EU im Urhebergesetz beschlossenen Upload-Filter als demokratiefeindliche Machtverlagerung in Privatunternehmen.
Die Bundesrepublik Deutschland sollte die aktuellen Ereignisse wirklich als "bedenklich" sehen und einmal über ihr eigenes Handeln nachdenken.
Gleichzeitig zeigt sich hier die Macht der IT-Giganten gegenüber Nationen auf der ganzen Welt.
Ohne digitale Souveränität kann Europa dem nichts entgegen setzen.
Quellen:
• https://www.heise.de/news/Deplatforming-Erstaunen-ueber-Merkels-Kritik-am-Social-Media-Bann-Trumps-5023671.html?wt_mc=nl.red.ho.ho-nl-hardware.2021-01-15.link.link
• https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/sperrung-von-donald-trumps-social-media-17144728.html
• https://www.tagesspiegel.de/politik/twitter-und-facebook-sperren-trump-ein-anschlag-auf-die-meinungsfreiheit/26790322.html


