Zu den Betroffenrechten gehören neben den Informationspflichten des Datenerfassers folgende Rechte:
  • das Recht auf Auskunft über die erhobenen Daten (DSGVO Art. 15)
  • das Recht auf unverzügliche Berichtigung der Daten (DSGVO Art. 16)
  • das Recht auf Löschung, falls keine Rechte dagegen sprechen (DSGVO Art. 17)
  • das Recht auf Einschränkung der Daten, falls es Streitigkeiten und Unklarheit hinsicht der Verarbeitung gibt, bis zu deren Klärung,- soweit keine Rechtsansprüche dagegen stehen (DSGVO Art. 18)
  • das Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung aufgrund DSVGO Art.6 Abs.1 e) und f) im öffentlichen oder berechtigen Interesse.
    Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss darlegen, dass seine zwingenden berechtigten Interessen Vorrang vor den Interessen oder Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person haben.
  • das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die dem Betroffenen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (DSGVO Art.22)
Der Verantwortliche hat eine Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit Löschung, Einschränkung und Berichtigung.
Zum Nachweis der DSGVO-konformen Arbeitsweise müssen Betroffenanfragen dokumentiert werden. Sie stellen ein eigenes Verfahren dar.

Posted: 20.07.2018,     Updated: 21.12.2018


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